Ausländerrecht

Das Ausländerrecht ist ein sehr komplexes Rechtsgebiet, das eine ständige Fortbildung des Anwalts erfordert und neben „technischen" Rechtskenntnissen auch übergreifende Kenntnisse, etwa soziopolitische der verschiedenen Herkunftsländer der Ausländer.

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Strafrecht

Die Kanzlei bietet auch Beratung und Vertretung im Strafrecht und sichert dem Mandanten die beste Verteidigungsstrategie, wie es die Berufsordnung der Anwälte vorsieht. Das Zuhören bei der Person, die zu uns kommt, zusammen mit der Gesamtbetrachtung der Situation, in der sich die Ereignisse zugetragen haben, sind unverzichtbare Aspekte für unsere Arbeit. Wir halten es für wichtig, dass sich die Person bereits vor Beginn des Strafverfahrens an einen Anwalt wendet, damit der Verteidiger die von ihm für sinnvoll erachteten Ermittlungen durchführen kann, die sicher Zeit erfordern. Wir haben außerdem Erfahrung im Jugendstrafverfahren und im Strafrecht der Einwanderung gesammelt.

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Zivilrecht

Um den Menschen, die sich an die Kanzlei wenden, eine umfassende Beratung und Vertretung zu bieten, konnten wir den Bereich Zivilrecht nicht aus unseren Kompetenzen ausklammern. In Zusammenarbeit mit hochqualifizierten Fachleuten begleiten wir die Person bei der Geltendmachung von Schäden, die ihr etwa durch einen Verkehrsunfall oder einen Behandlungsfehler entstanden sind. Wir haben Erfahrung im Familienrecht gesammelt, indem wir Paare nicht nur durch Trennung und Scheidung begleiten, sondern auch Lebenspartnerschaftsverträge ausarbeiten und registrieren lassen. Schließlich fehlt nicht das Arbeitsrecht, wo wir oft an der Seite des Arbeitnehmers stehen, um ihm mitunter auch Rechte zu sichern, die selbstverständlich erscheinen.

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